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    Das neue Bundesdatenschutzgesetz – Handlungsbedarf für Unternehmen

    Kategorie: Konferenzen
    06.07.2017 - 30.11.-0001
    16:30h - 18:00h
    Ort: Freiburg im Breisgau

    Nach dem Bundestag hat am 12. Mai 2017 auch der Bundesrat dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) seine Zustimmung erteilt. Damit hat er den Weg für eine umwälzende Reform des deutschen Datenschutzrechts freigemacht, mit der das BDSG und weitere Gesetze an die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) angepasst und in weiten Bereichen geändert wurden.  Für Unternehmen bedeutet dies erheblichen Handlungsbedarf, da nun zahlreiche neue gesetzliche Vorgaben zeitnah umgesetzt werden müssen, um die drastisch erhöhten Bußgelder und andere Konsequenzen wie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen oder Schwierigkeit bei Gerichtsverfahren wegen fehlender Dokumentation zu vermeiden.

    Im Rahmen der Veranstaltung werden die Änderungen des neuen Bundesdatenschutzgesetzes vorgestellt, die ab dem kommenden Jahr für Unternehmen relevant werden. Dazu zählen u.a.:

    • Anpassung von Verträgen und Formularen
    • Erweiterung der Dokumentationspflichten
    • Einführung neuer Prozesse
    • Umsetzung neuer Vorgaben im Beschäftigungsdatenschutz
    • Drastisch erhöhte Bußgelder