TEL.: +49 761 386 909-0        |        OFFICE@MICROTEC-SUEDWEST.DE

  • English

    logo microtec

    • News

       

    ×

    Warnung

    JUser: :_load: Fehler beim Laden des Benutzers mit der ID: 379

    26.10.2017

    Industrie 4.0 und Datenschutz: Wem gehören die Daten in der vernetzten Welt?

    • Nach dem das Industrie 4.0 Forum Südbaden im Mai vor Ort bei der SICK AG in Waldkirch war, ist die Veranstaltung nun wieder zurück in der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner in Freiburg. Diese Veranstaltungsreihe findet im Rahmen der Allianz Industrie 4.0 des Landes Baden-Württemberg statt. microTEC Südwest, bwcon und die Gesellschaft für Informatik konnten diesmal rund 30 Teilnehmer zum Thema „Industrie 4.0 & Datenschutz“ begrüßen. Nach einer Einführung in das Thema durch Stefan Rössel von der Gesellschaft für Informatik, stellte Werner Bachmann, Rechtsanwalt bei Friedrich Graf von Westphalen & Partner, die wichtigsten Aspekte zum Thema in einem ausführlichen Vortrag dar, der in der anschließenden Diskussion noch vertieft wurde.

      Die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU, die ab Mai 2018 in Kraft tritt, wird einschneidende Konsequenzen für Unternehmen haben. Bislang war Datenschutz eher ein Papiertiger, bei Verstößen drohten lediglich geringe Abmahnkosten. Diese Regulierung ist einer Welt, in der Daten ein Wirtschaftsgut geworden sind und gerade personenbezogene Daten sehr wertvoll und Grundlage von Geschäftsmodellen sind, nicht mehr zeitgemäß. Die neue Datenschutz-Grundverordnung sieht bei Verstößen empfindliche Bußgelder vor, die bis zu 4% des globalen Umsatzes eines Unternehmens betragen können! Und auch für natürliche Personen gilt dann ein Haftungsrisiko von bis zu 20 Mio. €. Für Unternehmen und Institutionen bedeutet dies, dass Datenschutz kein Randthema mehr bleiben darf, sondern explizit in das Risikomanagement aufgenommen werden muss. Ob bei der Produktionsplanung, dem Kooperationsmanagement oder anderen Prozessen - es muss von vornherein geplant werden, welche Daten wo benötigt werden.

      Die neuen Datenschutzregeln werden allerdings auch etliche Vereinfachungen mitbringen. So wird die Auswertung von „Big Data“ in einem Kontext, der bei der Erhebung noch nicht gegeben war, nun möglich. Auch der Datenaustausch innerhalb eines Unternehmens wird einfacher. Und die Regelung durch eine einzelne Instanz, durch die EU, macht die Navigation durch viele unterschiedliche Länder- und Bundesgesetze künftig unnötig.

      In unserer digitalisierten und vernetzten Welt ist das Ernten von Daten ein starkes Geschäftsinteresse. Auch im industriellen Umfeld werden Maschinen- und Prozessdaten ausgetauscht, um beispielsweise eine vorausschauende Wartung von Anlagen gewährleisten zu können. Gleichzeitig streuen Privatpersonen ihre Daten global und massenweise. Hier stellt sich die dringliche Frage, wem welche Daten gehören. Der Gesetzgeber beantwortet diese Frage bislang nur für sehr spezifische Fälle wie beispielsweise im Urheberrecht oder im Patentrecht. Ein allgemeines Recht über das Eigentum von Daten ist nicht vorhanden. Das Recht an Daten ist lediglich über bilaterale oder multilaterale Verträge geregelt und verliert damit bei Nutzung durch Dritte seine Wirksamkeit.

      Es bleibt also noch viel zu tun im Bereich Datenschutz und Dateneigentum: sowohl für den Gesetzgeber als auch für Unternehmen, die bis Mai 2018 ihre Prozesse zum Schutz personenbezogener Daten angepasst haben müssen. „IT-Sicherheit ist immer ein Prozess, nie ein Produkt“, so Werner Bachmann.

    • Marketingkontakt

      Dominik Schuler
      Marketing
       
      Tel.: +49 761 386909-15

      Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    • Newsletter

      Sie wollen ab sofort unseren monatlichen E-Mail Newsletter erhalten?

      Anmelden 

    • News & Termine veröffentlichen

      Sie haben News, Pressemitteilungen oder Events, die Sie gerne bei uns veröffentlichen würden? Sprechen Sie uns einfach an.