Zum 1. Juli 2017 wurde aus der Innovationsfinanzierung die Innovationsfinanzierung 4.0. Wie seither kann die Entwicklung von neuen oder substantiell verbesserten Produkten, Verfahren, Prozessen oder Dienstleistungen gefördert werden. Entscheidendes Kriterium ist, dass sie für das Unternehmen neu sind. Neu in das Programm aufgenommen wurden die Schwerpunkte Digitalisierung und – besonders interessant für die Unternehmen – die Förderung von Vorhaben entlang der Wertschöpfungskette Mobilität. In diesen beiden Bereichen entfällt das sonst gültige Kriterium, dass die F&E-Aufwendungen überwiegend im Unternehmen erbracht werden müssen. Daneben sind alle Vorhaben von Unternehmen, die nach vorgegebenen Kriterien in ihrer Grundausrichtung als innovativ oder schnell wachsend gelten, generell förderfähig. Die Innovationsfinanzierung 4.0 verfolgt einen sehr breiten Förderansatz, der explizit neben der Gewährung zinsverbilligter Darlehen mit Tilgungszuschuss das bekannte Bürgschaftsinstrumentarium und die Gewährung stiller Beteiligungen einschließt.
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Dominik Schuler
Marketing
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