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    15.07.2020

    Corona-Überbrückungshilfe des Bundes gestartet

    Seit dem 8. Juli 2020 können sich unter anderem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, auf der Seite registrieren.
    Seit dem 8. Juli 2020 können sich unter anderem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, auf der Seite registrieren.  
    • Das Bundeskabinett hatte am 12. Juni 2020 die Eckpunkte der Überbrückungshilfe für die am schwersten von der Corona-Pandemie betroffenen Branchen beschlossen. Mit dem zweiten Nachtragshaushalt stellt der Bund dafür rund 25 Mrd. Euro bereit. Das digitale Antragsverfahren wurde im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) innerhalb kürzester Zeit fertiggestellt.

      Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Mit der Überbrückungshilfe helfen wir zielgerichtet den Branchen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders betroffen sind. Hilfe brauchen vor allem die Branchen, die immer noch stillgelegt sind, aber auch die Wirtschaftszweige, deren Geschäft trotz der Lockerungen noch deutlich eingeschränkt ist. Für all diese Unternehmen stellen wir Zuschüsse zu den Fixkosten bis zu einer Höhe von 150.000 Euro bereit, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer in einem sicheren und vollständig digitalisierten Verfahren.“

      Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Die Folgen der Corona-Pandemie sind eine Belastung für unsere Wirtschaft. Deshalb weiten wir die Hilfen für kleine und mittelständische Unternehmen aus. Rund 25 Mrd. Euro stellt die Bundesregierung nun bereit, um ihnen und ihren Beschäftigten durch diese schwierige Zeit zu helfen. Damit ist es der größte Einzelposten des Konjunkturpakets. Unsere Überbrückungshilfe ermöglicht es diesen Unternehmen, die von der Krise besonders hart betroffen sind, bald wieder durchzustarten. Die Hilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Besonders wichtig ist mir, dass wir nun auch für gemeinnützige Organisationen Unterstützung bereitstellen.“

      Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Die Überbrückungshilfe kann komplett online beantragt werden. Das Onlineverfahren haben wir in nur drei Wochen auf die Beine gestellt. Das wäre schon für ein gewöhnliches Verwaltungsverfahren sehr schnell. Für ein digitalisiertes Verwaltungsverfahren ist es rekordverdächtig. Im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes werden in den nächsten Monaten Dutzende weitere Verwaltungsleistungen online verfügbar sein. Das ist Verwaltung wie wir sie brauchen: schnell, kompetent und bürgernah.“

      Hamburgs Senator für Wirtschaft und Innovation Michael Westhagemann: „Mit der Überbrückungshilfe haben wir es in einem gemeinsamen Kraftakt von Ländern und Bund geschafft, ein weiteres dringend benötigtes Instrument zu schaffen, das gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen hilft, die Folgen der Covid-19-Pandemie zu bewältigen. Mit dem volldigitalisierten Antrags- und Bearbeitungssystem haben die IT-Entwickler ein gut handhabbares System geschaffen, über das die Hilfen schnell abgewickelt werden können, damit die Gelder auch zügig da ankommen, wo sie dringend gebraucht werden. Mein Dank gilt vor allem all denen, die im Hintergrund beim Bund, den Ländern und den IT-Dienstleistern unermüdlich daran gearbeitet haben, dass alles rechtzeitig unter Dach und Fach ist. Gemeinsam können wir die Folgen der wirtschaftlichen Probleme bewältigen.“

      Die Überbrückungshilfen werden durch die Länder administriert. Grundlage des Programms sind Verwaltungsvereinbarungen, die das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium mit den Bundesländern geschlossen haben.

      Hamburg hat die Verhandlungen auf Seiten der Länder koordiniert. Bayern hat bei der Digitalisierung des Antragsverfahrens mitgewirkt. Mit der Verwaltungsvereinbarung und den dazugehörigen Vollzugshinweisen sind alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen, damit in den nächsten Tagen die Anträge auf Überbrückungshilfe über die Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werden können.

      Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördert die Antragsplattform mit digitalen Fachverfahren in den Ländern als gemeinsames Bund-Länder-Projekt im Themenfeld Forschung und Förderung des OZG mit finanziellen Mitteln. Wesentliche Vorarbeiten wurden dabei vom Freistaat Bayern eingebracht.

      Bayern ist Mit-Federführer im Themenfeld „Forschung und Förderung“. Dadurch wird ein bundesweit einheitlicher Online-Antragsprozess mit einer sicheren und medienbruchfreien Weiterleitung der Antragsdaten sowie einer schnellen Bearbeitung gewährleistet.

      weitere Informationen

      zur bundesweit geltenden Antragsplattform

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      Dominik Schuler
      Marketing
       
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