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Förderprogramm: invest BW – Innovation und Investition
Die weltweit dynamische Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) hat die Wirtschaft in Deutschland und Baden-Württemberg sehr schwer getroffen. In vielen Branchen und Sektoren befinden sich die Unternehmen in einer bedrohlichen Ausnahmesituation.
Die beiden Förderlinien des Invest BW des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau sollen die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Innovationskraft zu erhalten, indem neue Forschungs- und Entwicklungsprojekte angestoßen werden. Zudem soll die gesamtwirtschaftliche Nachfrage im Land gestärkt werden, indem die Unternehmen bei ihren Investitionsanstrengungen, hin zu einer effizienteren und zukunftsorientierten Wirtschaft unterstützt werden.
- 1.Förderlinie: Förderung von Innovations- und Technologievorhaben
Je nach Forschungsintensität, Unternehmensgröße bzw. Projektart sind Förderquoten zwischen 15 und 50 Prozent möglich. Bei kleinen und mittleren Unternehmen kann sich der Fördersatz auf bis zu 80 Prozent erhöhen. Die Förderhöhe liegt zwischen 20.000 Euro und 5.000.000 Euro.
Gefördert werden technologische Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, aber auch nicht technische Innovationsprojekte im Dienstleistungsbereich, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und -prozesse sowie datenbasierte Dienstleistungen (Smart Services) und Service-Plattformen abzielen. Der Fokus der Projekte soll auf der Erschließung neuer Marktfelder, sowie der Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen liegen.
- 2. Förderlinie: Förderung von Zukunftsinvestitionsvorhaben
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe mit Sitz in Baden-Württemberg. Die Förderquote liegt je nach Art und Umfang der Investitionen zwischen zehn und 25 Prozent. Gefördert werden können Projekte mit einem Investitionsvolumen ab 20.000 Euro. Nicht nur die Anschaffung materieller Güter (neue Maschinen, Produktionsanlagen etc.) wird durch das Förderprogramm erfasst, sondern auch der Erwerb immaterieller Wirtschaftsgüter (Bspw. neu Softwaretechnologien, Lizenzen, Patentrechte, etc.).
Die Unternehmensinvestitionen sollen zum Ziel haben, die Produktivität der Unternehmen zu erhöhen oder die Effizienz bzw. Flexibilität der Produktions- und Arbeitsprozesse zu steigern. Zudem sollten sie zum Erhalt und Ausbau der Arbeitsplätze in Baden-Württemberg beitragen. Zuschläge zum Regelfördersatz von zehn Prozent sind möglich für Projekte, die Ziele der Nachhaltigkeit verfolgen, insbesondere den Umweltschutz durch den verminderten Einsatz von natürlichen Ressourcen und Energie. Auch Investitionsvorhaben, die von hoher strategischer Bedeutung für den Standort Baden-Württemberg sind und in besondere Weise zu dessen Wettbewerbsfähigkeit beitragen, können einen gesonderten Fördersatz beantragen.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der offiziellen Seite von invest BW!