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    26.11.2021

    Förderprogramm Invest BW II: KMU und Start-Ups im Fokus

    • Im Oktober 2021 startete die zweite Runde des Förderprogramms Invest BW des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Für den ersten Call organisierten das Ministerium und der Projektträger eine online-Infoveranstaltung, die am 10.11.2021 stattfand.

      Nach der Begrüßung durch Herrn Leßnerkraus vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg erläuterten die beiden Referenten Konstantin Schneider und Felix Wiederstein des VDI/VDE-IT die Rahmenbedingungen und Anforderungen des Invest BW II-Förderprogramms. Für den ersten Förderaufruf stehen rund 40 Mio. € zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt nach dem Stichtagprinzip, d.h. Anträge müssen bis zum 15.01.2022 eingereicht werden. Auch in 2022 sollen vierteljährlich weitere Förderaufrufe folgen, welche themenoffen oder auch missionsbezogen ausgeschrieben werden. Nach dem ersten technologieoffenen Förderaufruf soll Anfang 2022 der missionsorientierte Förderaufruf zum Thema Klimaschutz folgen. Dieser Aufruf umfasst ein Volumen von 30 Millionen Euro. Insgesamt stellt das Land über Invest BW bis Ende 2022 bis zu 300 Millionen Euro zur Verfügung

      Die Info-Veranstaltung stieß auf sehr großes Interesse: Neben fast 1000 eingewählten Teilnehmenden wurde der Beitrag zusätzlich auf YouTube gestreamt. Die Referenten wiesen darauf hin, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen aber auch im besonderen Maße Start-Ups aus Baden-Württemberg mit diesem Programm gezielt angesprochen werden sollen. 

      Anwendungsorientierte Produkte, Innovationen und Dienstleistungen für Baden-Württemberg

      Gefördert werden technologische Vorhaben, die branchenübergreifend auf anwendungsorientierte Produkte, Innovationen, Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und -prozesse sowie datenbasierte Dienstleistungen (Smart Services) und Service-Plattformen abzielen. Der Fokus der Projekte soll auf der Erschließung neuer Marktfelder sowie der Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen liegen. Die F&E-Ergebnisse sollen in Baden-Württemberg Anwendung finden. Bzgl. des Technologiereifegrads (Technology Readiness Levels TRL) erläuterten die Referenten, dass die beantragten Vorhaben wenn möglich ein möglichst hohes TRL > 4 aufweisen sollten.

      Rein formal wurde darauf hingewiesen, dass die Verwaltungsvorschrift bindend ist und die Antragsformulare unbedingt vollständig eingereicht werden müssen, damit es zu keiner Ablehnung des Antrags kommt.

       

      1 Mio. € für Einzelvorhaben, 3 Mio. € für Verbundvorhaben, bis zu 24 Monate Projektlaufzeit

      Das Ministerium fördert im Rahmen des Invest BW II-Programms sowohl einzelne Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg sowie Kooperationen zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen bzw. Hochschulen. Je nach Forschungsintensität, Unternehmensgröße bzw. Projektart sind Förderquoten zwischen 15 und 60 Prozent möglich. Die Förderhöhe liegt zwischen 20.000 Euro und 1.000.000 Euro (für Einzelvorhaben) bzw. 3.000.000 Euro (für Verbundvorhaben). Im Verbund können sich auch Forschungseinrichtungen beteiligen.

      Kurze Bearbeitungszeiten

      Ziel des Projektträgers ist es, die bis 15.01.2022 eingegangenen Anträge zügig zu bearbeiten. Die Antragsteller sollen bereits bis Anfang April eine erste Rückmeldung sowie bei positiver Begutachtung bis Ende April 2022 den Bewilligungsbescheid erhalten.

      Weitere Informationen, alle Unterlagen für Ihre Antragstellung sowie die verbindliche Verwaltungsvorschrift finden Sie unter folgendem Link: https://invest-bw.de/innovation/dokumente

    • Marketingkontakt

      Dominik Schuler
      Marketing
       
      Tel.: +49 761 386909-15

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