Am 25. Mai 2017 ist die neue EU-Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IVDR) mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren in Kraft getreten.
Die IVDR stellt die Hersteller von In-vitro-Diagnostika vor große Herausforderungen. Eine frühzeitige Beschäftigung der Unternehmen mit den Änderungen und eine Implementierung der neuen Anforderungen wird dringend empfohlen. Sowohl neue als auch bereits auf dem Markt befindliche Produkte müssen entsprechend der IVDR neu zertifiziert werden. Die Umsetzung der neuen Verordnung geht mit einem großen zeitlichen Mehraufwand und hoher Kostenintensität einher.
Wichtige Änderungen betreffen u. a. die Risikoklassifizierung der Produkte, strengere Vorgaben für die klinische Bewertung sowie für die Post-Market-Surveillance der In-vitro-Diagnostika.
Auch auf die Zusammenarbeit zwischen Original Equipment Manufacturer und Private Label Manufacturer wird sich die neue IVDR auswirken.
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Marketing
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