Für einen besseren Überblick haben wir die Bekanntmachungen in folgende Kategorien unterteilt:
- Industrie 4.0 und künstliche Intelligenz
- Mikrosystemtechnik und Mikroelektronik
- Medizintechnik
- Querschnittsthemen
- sonstige Technologien
Industrie 4.0 und künstliche Intelligenz
BMBF-Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben zum Thema „Sicherheit auf allen IT-Systemschichten“ im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt 2015-2020“
Einreichungsfrist: 12. Februar 2021
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BMBF-Förderung von Forschungsvorhaben zum Thema „Sicherheit auf allen IT-Systemschichten“ im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt 2015-2020“
Gegenstand der Förderung:
Ziel ist es, innovative Bausteine und Gesamtlösungen für sichere und nachvollziehbare IT-Systeme von der Entwicklung bis zum Einsatz und der Anwendung dieser Systeme zu schaffen. In diesem Zusammenhang soll die vorwettbewerbliche Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich intensiviert sowie die Einbindung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) unterstützt werden.
Beispiele für mögliche Forschungsthemen sind die Erforschung, Entwicklung, Evaluation und Demonstration von:
- Entwicklungsmethoden, Arbeitsprozessen und Entwurfsmustern mit definierten Sicherheitsgarantien;
- praktikablen Design- und Analysemethoden, um Sicherheitsschwachstellen frühzeitig zu erkennen, Risiken effizient zu bewerten und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten;
- effektiven und leistungsfähigen Verfahren zur Erkennung von Manipulationen in der Entwicklung und Anwendung von IT-Komponenten;
- effizienten Verfahren zur formalen Verifikation oder für statistische Garantien sowie zur Validierung und Zertifizierung der Sicherheit von Komponenten und Systemen;
- sicheren Spezifikationen und ableitbaren Sicherheitsgarantien für offene Befehlssätze wie zum Beispiel RISC-V;
- Software-basierten Methoden zum Erkennen und Vermeiden von Seitenkanalangriffen oder deren Verhinderung durch kryptografische Verfahren und Protokolle;
- Methoden und Werkzeuge zur Bildung und Überprüfung von Vertrauensketten in zusammengesetzten IT-Systemen.
Einreichungsfrist: 12.Februar 2021
Weitere Informationen finden Sie hier in der offiziellen Bekanntmachung!
BMBF Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in KMU“
Einreichungsfrist: 15. April 2021, 15. Oktober 2021
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Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in KMU“
Mit dieser Richtlinie fördert das BMBF Vorhaben, mit denen die Erforschung, Entwicklung und Nutzung von KI-Methoden in KMU unterstützt und beschleunigt wird. Innovative ML- und weitere KI-Methoden sollen in den KMU breiter zum Einsatz kommen, damit diese neue datengetriebene Anwendungen realisieren können. Gleichzeitig soll gezielt entsprechendes Know-how in den Unternehmen aufgebaut und die KI-Kompetenz von Mitarbeitern verstärkt werden.
Ziel der Förderung ist es, risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von KMU in Deutschland auf dem Gebiet der KI zu unterstützen, die ohne Förderung nicht oder nur deutlich verzögert durchgeführt werden könnten. Damit soll erreicht werden, dass deutlich mehr KMU vor allem aus dem IKT-Bereich ihre Innovationsfähigkeit zur Umsetzung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in eigene Forschungsergebnisse und industrielle Anwendungen ausbauen und so ihre Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit stärken. Insbesondere sollen KMU beim beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung gestärkt werden.
Einreichungsfrist: 15. April 2021, 15. Oktober 2021
Weitere Informationen finden Sie hier in der offiziellen Bekanntmachung!
BMBF-Förderung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung
Einreichungsfrist: Unbefristet
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BMBF-Förderung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind Treiber für Innovationen und damit Grundlage für neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Die „Digitale Wirtschaft und Gesellschaft“ voranzubringen ist eine der sechs prioritären Zukunftsaufgaben der „Neuen Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland“ der Bundesregierung. Mit dem Forschungsprogramm „IKT 2020 – Forschung für Innovationen“ setzt die Bundesregierung einen Schwerpunkt ihrer Innovationspolitik auf Informations- und Kommunikationstechnologien.
Die thematischen Schwerpunkte der Förderung sind an den wirtschaftlichen Potenzialen und Anwendungsfeldern bzw. Branchen ausgerichtet, in denen Innovationen in hohem Maße durch IKT getrieben sind oder ohne IKT gar nicht möglich wären. Entsprechend der Grundsätze im Forschungsprogramm IKT 2020 ist die Förderung nach dieser Fördermaßnahme deshalb – neben Forschungsthemen aus der IKT-Wirtschaft selbst.
Einreichungsfrist: Unbefristet
Weitere Informationen finden Sie hier in der offiziellen Bekanntmachung!
Mikrosystemtechnik und Mikroelektronik
BMBF-Richtlinie zur Förderrichtlinie „Miniaturisierte optische Systeme hoher Integrationsdichte“ im Rahmen des Förderprogramms „Photonik Forschung Deutschland“
Einreichungsfrist: 31. Dezember 2025
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BMBF-Richtlinie zur Förderrichtlinie „Miniaturisierte optische Systeme hoher Integrationsdichte“ im Rahmen des Förderprogramms „Photonik Forschung Deutschland“
Das BMBF will mit der Fördermaßnahme kooperative, vorwettbewerbliche Verbundprojekte unterstützen, die zu völlig neuen oder wesentlich verbesserten technischen Lösungen im Bereich miniaturisierter, hochintegrierter optischer Systeme führen. Kennzeichen der Projekte sind ein hohes Risiko und eine besondere Komplexität der Forschungsaufgabe. Für eine Lösung sind in der Regel inter- und multidisziplinäres Vorgehen und eine enge Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen erforderlich.
Die Fördermaßnahme ist Bestandteil des Förderprogramms „Photonik Forschung Deutschland“ (http://www.photonikforschung.de) und damit Teil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum in Deutschland. Die inländische Verwertung der Projektergebnisse hat daher besondere Bedeutung.
Einreichungsfrist: 31. Dezember 2025
Weitere Informationen finden Sie hier und hier in der offiziellen Bekanntmachung!
BMBF-Förderung der Mikroelektronik-Forschung von deutschen Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens ECSEL
Einreichungsfrist: Unbefristet
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BMBF-Förderung der Mikroelektronik-Forschung von deutschen Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens ECSEL
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beteiligt sich an dem europäischen Forschungsprogramm ECSEL (Electronic Components and Systems for European Leadership). Die Europäische Union verfolgt mit dem von 2014 bis 2024 laufenden Programm das Ziel, den Weltmarktanteil der europäischen Mikroelektronik erheblich zu steigern. Dafür soll in ECSEL die Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektroniksysteme einschließlich der softwareintensiven cyber-physischen Systeme speziell durch die Einbindung von Partnern in internationale Verbünde entlang der Wertschöpfungskette unterstützt und gefördert werden.
Mit ECSEL bündelt die EU Fördermittel aus Horizont 2020 und den Mitgliedstaaten. Dadurch werden Projekte im Umfang von insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro ermöglicht, von denen die Industrie mindestens die Hälfte als Eigenmittel aufwenden will.
Einreichungsfrist: Unbefristet
Weitere Informationen finden Sie hier in der offiziellen Bekanntmachung!
Medizintechnik
BMBF-Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Prävention und Versorgung epidemisch auftretender Infektionen mit innovativer Medizintechnik"
Einreichungsfrist: 30. Januar 2021
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BMBF-Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Prävention und Versorgung epidemisch auftretender Infektionen mit innovativer Medizintechnik"
Zweck der Fördermaßnahme im Bereich der Medizintechnik ist es, in Verbundprojekten erfolgversprechende Produkt-, Prozess- oder Dienstleistungsinnovationen für die Prävention und Versorgung epidemisch auftretender Infektionen zu initiieren und damit die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems in dieser Hinsicht zu verbessern. Dabei gilt es für Medizintechnik-Unternehmen Erkenntnisse aus andauernden oder überstandenen Epi- oder Pandemien in die Erforschung und Entwicklung zukünftiger Innovationen einzubeziehen und ebenso verstärkt an Lösungen zu arbeiten, die das zielgerichtete Management der Patientenversorgung in Epidemie- oder Pandemiesituationen optimieren.
Gegenstand der Förderung sind grundsätzlich industriegeführte, risikoreiche und vorwettbewerbliche FuE-Vorhaben in Form von Verbundprojekten, in denen die Erarbeitung von neuen, marktfähigen medizintechnischen Lösungen angestrebt wird. Die Ergebnisse können Medizinprodukte oder innovative medizinische Dienstleistungen sein. Gefördert werden Konsortien zwischen Medizintechnikunternehmen, der klinischen Versorgung, akademischen Institutionen und/oder der Versorgungsforschung, die bei Auftreten von Infektionen mit epidemischem Potential relevante Versorgungsabläufe adressieren.
Einreichungsfrist: 30. Januar 2021
Weitere Informationen finden Sie hier in der offiziellen Bekanntmachung!
BMBF-Richtlinie zur Förderung von „KMU-innovativ: Medizintechnik“
Einreichungsfrist: 30. Juni 2021
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BMBF-Richtlinie zur Förderug von „KMU-innovativ: Medizintechnik“
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben mit starkem Versorgungs- und Anwendungsbezug in Form von einzelbetrieblichen Vorhaben (Einzelprojekte) oder Kooperationsprojekten zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und klinischen Partnern (Verbundprojekte) zur Entwicklung neuer Produkte und Verfahren für die Gesundheitsversorgung.
Diese Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben müssen der Medizintechnik zugeordnet und für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der KMU-Position durch einen beschleunigten Wissens- und Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in den praktischen Versorgungsalltag der Gesundheitswirtschaft.
Unter den Begriff „Medizintechnik“ fallen im Sinne dieser Bekanntmachung Produkte, deren Inverkehrbringung dem deutschen Medizinproduktegesetz in der jeweils gültigen Fassung bzw. der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte unterliegt. Eine weitergehende thematische Einschränkung besteht nicht.
Einreichungsfrist: 30. Juni 2021
Weitere Informationen finden Sie hier in der offiziellen Bekanntmachung!
BMBF-Förderung von Projekten zum Thema „Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen – Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen“
Einreichungsfrist: Unbefristet
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BMBF-Förderung von Projekten zum Thema „Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen – Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen“
Mit der vorliegenden Förderrichtlinie möchte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) an sich wandelnde rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen heranführen und sie bei klinischen Validierungen medizintechnischer Lösungen unterstützen. Dadurch soll die schnelle Überführung von Innovationen in die Versorgung gefördert und das späte Ausfallrisiko für Investitionen in Forschung und Entwicklung gesenkt werden.
Die Förderrichtlinie setzt im Fachprogramm Medizintechnik im Handlungsfeld „Mittelstand“ den Themenschwerpunkt „Mittelstandsförderung intensivieren und bis zur klinischen Validierung ausbauen“ um und nimmt zudem Bezug zum Zehn-Punkte-Programm des BMBF „Vorfahrt für den Mittelstand“. Dabei soll die Förderung der klinischen Validierung in den beteiligten KMU einen Qualitäts-, Qualifizierungs- und Professionalisierungsschub bewirken.
Einreichungsfrist: Unbefristet
Weitere Informationen finden Sie hier in der offiziellen Bekanntmachung!
Querschnittsthemen
BMBF-Richtlinien zur Fördermaßnahme „Enabling Start-up – Unternehmensgründungen in den Quantentechnologien und der Photonik“ im Rahmen der Programme „Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“ und „Photonik Forschung Deutschland“
Einreichungsfrist: 31.12.2021
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BMBF-Richtlinien zur Fördermaßnahme „Enabling Start-up – Unternehmensgründungen in den Quantentechnologien und der Photonik“ im Rahmen der Programme „Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“ und „Photonik Forschung Deutschland“
Die Fördermaßnahme „Enabling Start-up – Unternehmensgründungen in den Quantentechnologien und der Photonik“ verfolgt das Ziel, innovative Ideen in den Quantentechnologien und der Photonik aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen über Ausgründungen in Richtung einer Anwendung und wirtschaftlichen Verwertung zu überführen. Dazu sollen insbesondere Verbünde aus einem Start-up und einer Hochschule oder Forschungseinrichtung gefördert werden.
Vorrausetzung ist, dass die Ergebnisse aus aktueller Forschung durch die bereits erfolgte oder kurz bevorstehende Unternehmensgründung in Richtung einer Anwendung gebracht werden. Die Zielanwendung, ihre Überführung dahin und die wirtschaftliche Verwertung müssen klar definiert sein.
Die Förderung erfolgt im Rahmen von zwei Modulen:
- Pilotmodul
Das optionale Pilotmodul erlaubt es, wissenschaftlich-technische Fragestellungen in den Quantentechnologien und der Photonik vor einer Ausgründung im Labormaßstab zu bearbeiten.
- Hauptmodul
Vorgesehen ist die Förderung von Start-ups oder ein Verbund aus Start-ups und einer Hochschule oder Forschungseinrichtung.
Einreichungsfrist: 31.12.2021
Weitere Informationen finden Sie hier in der offiziellen Bekanntmachung!
BMBF-Förderung „Gründungen: Innovative Start-ups für Mensch-Technik-Interaktion“
Einreichungsfrist: jährlich 15. Januar und 15. Juli
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BMBF-Förderung „Gründungen: Innovative Start-ups für Mensch-Technik-Interaktion“
Gegenstand der Förderung:
Forschungsteams fördern (Modul 1)
Gefördert werden Innovationen der MTI an Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Im Mittelpunkt steht dabei die Förderung von innovativen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, um den Reifegrad der aktuellen Ergebnisse zu erhöhen. Die eigentliche Unternehmensgründung ist nicht Bestandteil der Förderung.
Gefördert werden Ansätze, deren Schwerpunkt in den drei Themenfeldern des MTI-Forschungsprogramms liegt:
- Intelligente Mobilität (u. a. Fahrerassistenzsysteme, Intentionserkennung, vernetzte Mobilitätslösungen und Nutzererleben),
- Digitale Gesellschaft (u. a. intelligente Assistenz, Robotik, Technologien für das Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände und Interaktionskonzepte),
- Gesundes Leben (u. a. interaktive körpernahe Medizintechnik, intelligente Präventionslösungen und Pflegetechnologien).
Thematische Einzel- und Verbundvorhaben (Modul 2)
Gegenstand der Förderung in Modul 2 sind risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind sowie einen direkten positiven Einfluss auf die Innovationsfähigkeit und erwarteten Wettbewerbschancen der beteiligten Start-ups haben. Diese FuE-Vorhaben müssen inhaltlich dem Bereich MTI zuzuordnen sein. Gefördert werden Vorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt an den drei Themenfeldern im MTI-Forschungsprogramm orientieren:
- Intelligente Mobilität
- Digitale Gesellschaft
- Gesundes Leben
Einreichungsfrist: jährlich 15. Januar und 15. Juli
Weitere Informationen finden Sie hier in der offiziellen Bekanntmachung!
Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“
Einreichungsfrist: 30. Juni 2023
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Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mit dem Förderprogramm WIPANO den Tech-nologie- und Wissenstransfer durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung inno-vativer Ideen der öffentlichen Forschung und von Unternehmen. Durch die Erhöhung des Bekanntheitsgrades und rasche Diffusion von vorhandenen Forschungsergebnissen bei möglichst vielen Akteuren im Innovationssystem wird das Entstehen von Innovationen unterstützt. Dazu fördert das BMWi im Rahmen dieser Richtlinie die effiziente Nutzung von Geistigem Eigentum sowie den Transfer neuester Forschungsergebnisse in die Normung. Im Fokus von WIPANO stehen dabei die verbesserte wirtschaftliche Verwertung von Erfindungen aus öffentlicher Forschung sowie die weitreichende Nutzung des kreativen Potenzials von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Einreichungsfrist: 30. Juni 2023
Weitere Informationen finden Sie hier in der offiziellen Bekanntmachung!
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Einreichungsfrist: Unbefristet
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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig unterstützt und damit ein Beitrag zu deren Wachstum verbunden mit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen geleistet werden.
Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte. Das ZIM zielt auf mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen und ist auf die Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen ausgerichtet.
Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken gefördert. Sowohl bei Kooperationsprojekten als auch bei Netzwerken unterstützt das ZIM auch internationale Partnerschaften.
Einreichungsfrist: Unbefristet
Weitere Informationen finden Sie hier auf der Homepage des Förderprogrammes!
sonstige Technologien
BMBF-Richtlinie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Materialforschung: „BMBF-Nachwuchswettbewerb NanoMatFutur -Förderung“
Einreichungsfrist: 15. September 2021
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BMBF-Richtlinie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Materialforschung: „BMBF-Nachwuchswettbewerb NanoMatFutur“
Die Forschungsthemen adressieren insbesondere eines der Anwendungsfelder des BMBF-Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“:
Werkstoffe für die Energietechnik
Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien
Werkstoffe für Mobilität und Transport
Materialien für Gesundheit und Lebensqualität
Werkstoffe für zukünftige Bausysteme
Einreichungsfrist: 15. September 2021
Weitere Informationen finden Sie hier in der offiziellen Bekanntmachung!
BMBF-Förderung von Vorhaben im Rahmen der Werkstoffplattform Hybride Materialien – Neue Möglichkeiten, Neue Marktpotenziale (HyMat)
Einreichungsfrist: Unbefristet
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Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für Vorhaben im Rahmen der Werkstoffplattform Hybride Materialien – Neue Möglichkeiten, Neue Marktpotenziale (HyMat)
Die Förderung ist darauf ausgerichtet, mit werkstoffbasierten Innovationen entscheidende Voraussetzungen für die Entwicklung wettbewerbsfähiger Produkte in wichtigen Industriezweigen sowie zentralen gesellschaftlichen Bereichen zu schaffen, um Deutschland zum weltweiten Vorreiter für Hybridmaterialien zu machen.
Maßgebliche Innovationshemmnisse für die Marktfähigkeit hybrider Materialien bestehen in mehreren Bereichen; dieser Förderaufruf (HyMat2) adressiert die Beseitigung der Markthemmnisse in den Bereichen Werkstoffeigenschaften und Lebensdauer sowie Recycling und Ressourceneffizienz. In industriegeführten vorwettbewerblichen Verbundprojekten sollen neben wissenschaftlich-technologischen auch wirtschaftliche, regulative oder andere Defizite, die im direkten Zusammenhang mit den genannten Markthemmnissen stehen, abgebaut werden. Ziel ist die Steigerung des technologischen Reifegrads (Technology Readiness Level, TRL2) hybrider Materialien.
Die Werkstoffplattform HyMat ist Bestandteil der High-Tech-Strategie 2025 der Bundesregierung mit dem Ziel, Innovation und Wachstum der Industrie in Deutschland voranzubringen. Dabei kommt der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich, der Einbindung vor allem auch der Beiträge kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie der Verwertung der Projektergebnisse eine besondere Bedeutung zu.
Einreichungsfrist: unbefristet
Weitere Informationen finden Sie hier in der offiziellen Bekanntmachung!