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    Programm und Vorträge Clusterkonferenz 2018

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    Hier geht es zum

    pdfProgrammheft

    Download der Vorträge

    Die Freigabe der Vorträge wird angefragt und die Vorträge werden dann nach und nach zum Download bereit gestellt.
    Bitte die ensprechende Session anwählen, so dass diese sich öffnet. Nun erkenn Sie am PDF-Symbol welche Vorträge bereits online sind.

    Montag 16. April 2018 - Runder Saal

    13:00
    Registrierung

    13:45
    Begrüßung microTEC Südwest:

    Eckehardt Keip (Vorstandsvorsitzender microTEC Südwest e.V.)

    14:00
    Grußwort: Michael Kleiner
    (Ministerialdirektor, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau BW)

    14:20
    Vorstellung: Young Talents meet Industry

    14:40
    Kurzpräsentationen der Gold-Aussteller

    15:00
    Kurze Pause - powered by Deutsche Messe

    16:40
    Kaffeepause und Besuch der Ausstellung - powered by Deutsche Messe

    18:45
    Zusammenfassung Tag 1 - Eröffnung des Buffets

    19:00
    Buffet, Essen und Networking in der Ausstellung

    Dienstag 17. April 2018 - Raum B

    12:10
    Mittagspause und Besuch der Ausstellung - powered by Deutsche Messe

    14:40
    Kaffeepause und Besuch der Ausstellung - powered by Deutsche Messe

    16:30
    Eingeladener Vortrag im Runden Saal
    "Perspektiven des Internet of Things und dessen Anwendungen"
    Alexander Britz 
    Leiter Geschäftsbereich Digitale Business Transformation & Internet of Things 
    (Microsoft Deutschland GmbH)

    17:00
    Zusammenfassung und Ende der Clusterkonferenz 2018

    ECSEL-IA

    Deadline: 05 May 2020, 17:00 Brussels time
    2nd stage Deadline: 16 September 2020, 17:00 Brussels time

     

    ECSEL-2020-2-RIA

    Deadline: 05 May 2020, 17:00 Brussels time
    2nd stage Deadline: 16 September 2020, 17:00 Brussels time

     

    Cluster facilitated projects for new industrial value chains

    Deadline: 02 April 2020, 17:00 Brussels time
    2nd stage Deadline: 08 September 2020, 17:00 Brussels time

     

    Horizon 2020 – Das Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation

     

    2021 EURIPIDES² / PENTA Synchronised Call

    Deadline: 26 February 2021

    Für einen besseren Überblick haben wir die Bekanntmachungen in folgende Kategorien unterteilt:

    • Industrie 4.0 und künstliche Intelligenz
    • Mikrosystemtechnik und Mikroelektronik
    • Medizintechnik
    • Querschnittsthemen
    • sonstige Technologien

     

    Industrie 4.0 und künstliche Intelligenz

    BMBF-Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben zum Thema „Sicherheit auf allen IT-Systemschichten“ im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt 2015-2020“

    Einreichungsfrist: 12. Februar 2021

     
    BMBF Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in KMU“

    Einreichungsfrist: 15. April 2021, 15. Oktober 2021

    BMBF-Förderung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung

    Einreichungsfrist: Unbefristet

     

    Mikrosystemtechnik und Mikroelektronik

    BMBF-Richtlinie zur Förderrichtlinie „Miniaturisierte optische Systeme hoher Integrationsdichte“ im Rahmen des Förderprogramms „Photonik Forschung Deutschland“

    Einreichungsfrist: 31. Dezember 2025

    BMBF-Förderung der Mikroelektronik-Forschung von deutschen Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens ECSEL

    Einreichungsfrist: Unbefristet

     

    Medizintechnik

    BMBF-Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Prävention und Versorgung epidemisch auftretender Infektionen mit innovativer Medizintechnik"

    Einreichungsfrist: 30. Januar 2021

     

    BMBF-Richtlinie zur Förderung von „KMU-innovativ: Medizintechnik“

    Einreichungsfrist: 30. Juni 2021

    BMBF-Förderung von Projekten zum Thema „Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen – Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen“ 

    Einreichungsfrist: Unbefristet

     

    Querschnittsthemen

    BMBF-Richtlinien zur Fördermaßnahme „Enabling Start-up – Unternehmensgründungen in den Quantentechnologien und der Photonik“ im Rahmen der Programme „Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“ und „Photonik Forschung Deutschland“

    Einreichungsfrist: 31.12.2021

     

    BMBF-Förderung „Gründungen: Innovative Start-ups für Mensch-Technik-Interaktion“

    Einreichungsfrist: jährlich 15. Januar und 15. Juli

     

    Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“

    Einreichungsfrist: 30. Juni 2023

     

    Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

    Einreichungsfrist: Unbefristet

     

    sonstige Technologien

    BMBF-Richtlinie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Materialforschung: „BMBF-Nachwuchswettbewerb NanoMatFutur -Förderung“

    Einreichungsfrist: 15. September 2021

    BMBF-Förderung von Vorhaben im Rahmen der Werkstoffplattform Hybride Materialien – Neue Möglichkeiten, Neue Marktpotenziale (HyMat)

    Einreichungsfrist: Unbefristet

    Digitalisierungsprämie Plus

    Einreichungsfristen: Einreichung laufend möglich, Programm endet zum 30.06.2024

     
    Wettbewerb: 100 Orte für Industrie 4.0 in Baden-Württemberg

    Einreichungsfristen: 31.12., 31.03., 30.06., 30.09.

     

    Perspektiven von Frauen in Wissenschaft und Forschung fördern

    Einreichungsfrist: 30. September 2020

     

    KI-Innovationswettbewerb Baden-Württemberg für einzelbetriebliche Vorhaben

    Einreichungsfrist: 02. Oktober 2020

     

    KI-Innovationswettbewerb Baden-Württemberg für Verbundforschungsprojekte

    Einreichungsfrist: 14. Oktober 2020

     

    „Start-Up BW Pre-Seed“ neue Frühphasenfinanzierung

    Einreichungsfrist: unbefristet

    Gesonderte Teilnahmebedingungen zum Workshop: "Resilienz in der Produktion"

    Die Veranstaltung ist eine kostenfreie Veranstaltung.

    Das Seminar am Vormittag ist öffentlich.

    Die Teilnehmerzahl beim Workshop am Nachmittag ist begrenzt und deshalb wird der Workshop mit ausgewähltem Publikum in Gruppen durchgeführt.

    Die Auswahl wird Angesicht Ihres Profils und Ihrer Funktion bei Ihrem Unternehmen oder Institut vom Veranstalter so getroffen, dass der maximale Mehrwert für die Teilnehmer und die Veranstalter entstehen kann.

    AGB für Veranstaltungen von microTEC Südwest e.V.

    1. Geltungsbereich

    Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Bestellenden von Seminaren, Kursen, Konferenzen und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden „Veranstaltung“) und microTEC Südwest e. V. (im Folgenden „microTEC Südwest“). Zusätzlich gelten die den jeweiligen Tagungsprogrammen beigefügten „Allgemeinen Hinweise“. Auf eigene entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden sich Anmeldende nicht berufen.

    2. Anmeldung/Anmeldebestätigung

    Anmeldungen erfolgen über das Anmeldeformular jeder Veranstaltung auf der microTEC Südwest-Homepage. Die Anmeldung wird durch Bestätigung von microTEC Südwest rechtsverbindlich. Der Hinweis auf eine erfolgte Registrierung stellt keine Bestätigung dar. Soweit auf Bearbeitungsfristen verwiesen wird, sind diese unverbindlich.

    Anmeldungen werden üblicherweise in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung ist bis zum jeweils angegebenen Anmeldeschluss möglich. Ist die Höchstzahl von Teilnehmenden vor Anmeldeschluss erreicht, ist keine weitere Anmeldung möglich. Ein Anspruch auf Zulassung zu der Veranstaltung besteht nicht.

    3. Stornierungen

    Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z.B. wegen Erkrankung von Vortragenden oder aufgrund zu geringer Anmeldezahl) nicht möglich, werden die Teilnehmenden umgehend informiert. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesem Fall erstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens seitens microTEC Südwest. microTEC Südwest behält sich vor, angekündigte Vortragende durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen.

    Bestellende können ihre Teilnahme an der Veranstaltung jederzeit über E-Mail widerrufen. In diesem Fall kommen die für die jeweilige Veranstaltung in den „Allgemeinen Hinweisen“ genannten Stornofristen und -gebühren zur Anwendung. Bei Nichterscheinen von Teilnehmenden ist die gesamte Gebühr zu entrichten und kann nicht zurückgefordert werden. Eine Vertretung der angemeldeten Person ist möglich.

    4. Fälligkeit und Zahlung

    Die Höhe der Teilnahmegebühren ergibt sich aus den „Allgemeinen Hinweisen“ im jeweiligen Tagungsprogramm. Tagungsunterlagen sowie Verpflegung sind im Preis inbegriffen, wenn dies in der Tagungsbeschreibung aufgeführt ist. Der Teilnahmebetrag ist mit der Anmeldung fällig. Die Bezahlung durch Kreditkarte sowie Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich; bei Verlust übernimmt microTEC Südwest keine Haftung. Ist bis zum Veranstaltungsbeginn die Teilnahmegebühr nicht bei microTEC Südwest eingegangen, steht den Bestellenden kein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung zu.

    5. Urheberrechte

    Die Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunterlagen, auch von Teilen der Unterlagen, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von microTEC Südwest bzw. den Vortragenden gestattet. Bild-, Film- und Tonaufnahmen sind nicht zulässig. Die Persönlichkeitsrechte sind zu beachten.

    6. Haftung

    Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Autor:innen und Vortragenden sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. microTEC Südwest übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung.

    microTEC Südwest haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

    In sonstigen Fällen haftet microTEC Südwest nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Angemeldete regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der nachstehenden Regelung ausgeschlossen.

    Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

    7. E-Mail

    Soweit Bestellende microTEC Südwest eine E-Mail-Adresse mitteilen, willigt die Person ein, dass microTEC Südwest per E-Mail veranstaltungsrelevante Informationen zusendet. microTEC Südwest weist darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

    8. Datenschutz

    microTEC Südwest nimmt den Schutz der persönlichen Daten sehr ernst. Personenbezogenen Daten werden vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung behandelt. microTEC Südwest verwendet die erhaltenen Angaben, um die Anmeldung auszuführen und den abgeschlossenen Vertrag durchzuführen. microTEC Südwest wird die von Teilnehmenden überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die im Zusammenhang mit dem Namen gespeichert sind. Die bei der Anmeldung übermittelten Bestandsdaten (Vorname, Nachname, Liefer- und Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse) werden durch microTEC Südwest in der Datei der Bezugsperson gespeichert und genutzt und – soweit notwendig – an dafür beauftragte Dienstleistende oder Mitveranstaltende weitergegeben. Sofern Teilnehmende nicht ausdrücklich widersprechen, werden Name und Adressdaten in einer Teilnahmeliste aufgeführt, die allen Teilnehmenden der Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird. Soweit nicht anders angegeben, werden wir Teilnehmende künftig über unsere Veranstaltungen informieren. Die Einwilligung kann jederzeit bei der Geschäftsstelle widerrufen werden.

    9. Foto- und Videoaufnahmen

    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen durch von uns beauftragte ober akkreditierte Personen und Dienstleistende erstellt werden. Mit den Aufnahmen sollen sowohl die Veranstaltung an sich, als auch die Teilnahme einzelner Personen dokumentiert werden.

    Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die Teilnehmenden jederzeit das Recht und die Möglichkeit, die Fotografierenden darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen. Sollte dies nicht möglich sein oder nicht beachtet werden, werden wir bei entsprechender Nachricht, nachträglich eine Veröffentlichung durch uns und unsere Dienstleistenden unterbinden.

    Mit der Bestellung von Eintrittskarten oder der Teilnahme auf Grund einer Einladung erklärt der Veranstaltungsteilnehmende das Einverständnis zu Bild- und Tonaufnahmen sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen. Die Aufnahme geschieht zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung oder die Bewerbung des Leistungsangebotes der Veranstaltenden in Druckerzeugnissen und auf unseren Webseiten, einschließlich sozialer Medien.

    10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

    Sollte eine in diesen Bedingungen enthaltene Regelung unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksame Regelung oder die Lücke gilt als durch diejenige wirksame Regelung ersetzt, die dem am nächsten kommt, was microTEC Südwest und die bestellende Person vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Lücke erkannt hätten.

    Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail). Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis.

    Gefördert vom

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    Programm: Förderung von KMU-zentrierten, strategischen FuE-Verbünden in Netzwerken und Clustern (KMU-NetC)

    BMBF-Referat: Neue Instrumente und Programme der Innovationsförderung

    KMU NetC Logo

    Projektträger: Projektträger KMU-NetC VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

    • Marketingkontakt

      Julia Mahl
      Marketing
       
      Tel.: + 49 761 386909-27

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